blog:mare_liberum_kann_arbeit_fortsetzen

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

blog:mare_liberum_kann_arbeit_fortsetzen [2019/10/15 07:54] – angelegt davidblog:mare_liberum_kann_arbeit_fortsetzen [2020/12/29 09:46] (aktuell) david
Zeile 2: Zeile 2:
  
 Am 5. September entschied das Oberverwaltungsgericht Hamburg für den Verein Mare Liberum. Das Schiff des gemeinnützigen Vereins ist korrekt registriert und kann weiterhin für die Menschenrechtsbeobachtung in der Ägäis eingesetzt werden.  Am 5. September entschied das Oberverwaltungsgericht Hamburg für den Verein Mare Liberum. Das Schiff des gemeinnützigen Vereins ist korrekt registriert und kann weiterhin für die Menschenrechtsbeobachtung in der Ägäis eingesetzt werden. 
 +
 +====== ======
  
 Die Regierung der Bundesrepublik versucht uns an dieser wichtigen Aufgabe zu hindern, doch zwei Gerichte in Folge haben in unserem Sinne entschieden und die Registrierung des Schiffes für unsere ehrenamtliche Menschenrechtsarbeit für rechtmäßig befunden. Die Mare Liberum ist ein ehemaliger Fischkutter, der schon vor Jahrzehnten zur Motoryacht umgebaut wurde. Seitdem ist die MARE LIBERUM durchgehend als nicht-kommerzielles Schiff registriert. Auf Wunsch des Bundesverkehrsministeriums hat die Berufsgenossenschaft Verkehr in ihrer Rolle als Schiffssicherheitsbehörde eine Festhalteverfügung erlassen, um uns daran zu hindern, Menschen zu helfen und Leben zu retten. Zynischerweise führen die Behörden dabei Sicherheitsbedenken an und verlangen unberechtigterweise von einer ehrenamtlich betriebenen Motoryacht die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften für große Berufsschiffe, die nicht einmal von Rettungskreuzern in Deutschland eingehalten werden müssen.  Die Regierung der Bundesrepublik versucht uns an dieser wichtigen Aufgabe zu hindern, doch zwei Gerichte in Folge haben in unserem Sinne entschieden und die Registrierung des Schiffes für unsere ehrenamtliche Menschenrechtsarbeit für rechtmäßig befunden. Die Mare Liberum ist ein ehemaliger Fischkutter, der schon vor Jahrzehnten zur Motoryacht umgebaut wurde. Seitdem ist die MARE LIBERUM durchgehend als nicht-kommerzielles Schiff registriert. Auf Wunsch des Bundesverkehrsministeriums hat die Berufsgenossenschaft Verkehr in ihrer Rolle als Schiffssicherheitsbehörde eine Festhalteverfügung erlassen, um uns daran zu hindern, Menschen zu helfen und Leben zu retten. Zynischerweise führen die Behörden dabei Sicherheitsbedenken an und verlangen unberechtigterweise von einer ehrenamtlich betriebenen Motoryacht die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften für große Berufsschiffe, die nicht einmal von Rettungskreuzern in Deutschland eingehalten werden müssen.